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„Pathologische“ Schiedsklausel

3. Jan 2015 Wirtschaftsrecht

Spezielle materielle Auslegungsregeln haben sich auch für so genannte pathologische Schiedsklauseln entwickelt. In der Praxis kommen sie, trotz bestehender Musterklauseln, vergleichsweise häufig vor.

Diese Regeln hat das KG (SchiedsVZ 2012, 337) im Zusammenhang mit einer Schiedsklausel in einem Vertrag zwischen dem deutschen Tochterunternehmen eines finnischen Konzerns und einer belgischen Aktiengesellschaft zusammengefasst. Laut der Klausel sollten alle Streitigkeiten nach den „arbitration rules of the German Chamber of Commerce“ entschieden werden. Die belgische AG hielt die Klausel für unwirksam. Vor dem Hintergrund der Internationalität des Sachverhalts sei sie auf die Schiedsgerichtsbarkeit bei den deutschen Außenhandelskammern gerichtet gewesen, ohne dass sich jedoch feststellen lasse, welche konkret zuständig sei. Das KG schloss sich der Interpretation der Antragstellerin an, dass die Klausel ein Verfahren nach der Schiedsordnung der Deutsche Institution für Schiedsgerichtbarkeit (DIS) vorsehe. Es ging zu Recht davon aus, dass die Klausel den zweifelsfreien Willen der Parteien zum Ausdruck bringe, ihre Streitigkeiten vor einem deutschen Gericht auszutragen.

NJW, 24.04.2013, S. 3136 f.

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