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Hinweise zum Schiedsverfahren

3. Jan 2015 Wirtschaftsrecht

Das Schiedsverfahren weist eine ganze Reihe wesentlicher Unterschiede zu staatlichen Gerichtsverfahren auf, deren Kenntnis den Ausgang eines Schiedsverfahrens entscheidend beeinflussen kann. Das fängt bereits bei der Auswahl des Schiedsrichters an. Beim Schiedsverfahren werden die Schiedsrichter von den Streitparteien selbst mandatieren. So wählen die Parteien Schiedsrichter, die die Besonderheiten der Streitsache in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht angemessen bewerten und beurteilen zu können. Darüber hinaus müssen die Schiedsrichter das von Fall zu Fall unterschiedliche Schiedsverfahrensrecht der Parteien zu kennen und anwenden können. Vereinbarte Fremdsprachigkeit des Verfahrens im Ausland kann die Auswahl der Schiedsrichter zusätzlich erschweren.

Auf gute Kontakte zu Fachleuten, die europaweit als Schiedsrichter in Frage kommen, kann NZP NAGY LEGAL, durch die langjährige Tätigkeit als Parteivertreter und auch als Schiedsrichter, jederzeit zugreifen.

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